Gebrauchshundeverein Cadolzburg 2000 e. V.
Satzung
§ 1
Name, Sitz, Geschäftsjahr
Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Fürth/Bay. eingetragen.
§ 2
Zweck und Aufgaben
§ 3
Mitglieder
§ 4
Erwerb der Mitgliedschaft
Bei nicht voll geschäftsfähigen Personen ist der Aufnahmeantrag vom gesetzlichen Vertreter durch Unterschrift zu genehmigen. Der Aufnahmeantrag ist für den Antragsteller bindend.
§ 5
Erlöschen der Mitgliedschaft
§ 6
Finanzierung und Beitragszahlung
im 1. Quartal 4/4 des Beitrages
im 2. Quartal 3/4 des Beitrages
im 3. Quartal 1/2 des Beitrages
im 4. Quartal 1/4 des Beitrages
§ 7
Rechte der Mitglieder
§ 8
Pflichten der Mitglieder
§ 9
Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
§ 10
Mitgliederversammlungen/Jahreshauptversammlung
§ 11
Zuständigkeiten der Jahreshauptversammlung
Die Jahreshauptversammlung ist in allen, den GHV betreffenden Angelegenheiten zuständig, soweit sie nicht satzungsgemäß anderen Organen übertragen sind. Die Jahreshauptversammlung ist insbesondere zuständig für:
§ 12
Einberufung der Jahreshauptversammlung/Mitgliederversammlungen
§ 13
Beschlußfassung und Beschlußfähigkeit der Mitgliederversammlung
§ 14
Außerordentliche Mitgliederversammlung
§ 15
Vorstand
§ 16
Zuständigkeiten des Vorstandes
§ 17
Wahl und Amtsdauer des Vorstandes
§ 18
Sitzungen und Beschlüsse des Vorstandes
§ 19
Rechts- und Verfahrensordnung/Schiedsgerichtsordnung
§ 20
Ämter und Haftung
§ 21
Auflösung des Vereins